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Hinweise zu den Fallkarten

Mögliche Befunde, Handlungsoptionen und Moderationshinweise zu den fünf Fallkarten.

Diese Seite ergänzt die Fallkarten. Sie nennt mögliche Befunde und Handlungsoptionen. Die Listen sind keine Musterlösungen. Gruppen kommen oft zu anderen, ebenso gut begründeten Ergebnissen. Geben Sie diese Seite nicht an Teilnehmende weiter.

Die Befunde beruhen auf den Screenshots in den Fallkarten. Originaldatensätze können sich seither geändert haben. Prüfen Sie die verlinkten Datensätze vor dem Workshop.

Fall 1: Plakat «Knie Völkerschau»

Mögliche Befunde

  • Der Titel übernimmt den Plakattext «Knie Völkerschau». Die Metadaten erklären nicht, was eine Völkerschau war.
  • Die Beschreibung «drei Handwerker bei der Arbeit» beschreibt das Motiv, aber nicht seine Funktion: Das Plakat wirbt dafür, Menschen zur Schau zu stellen.
  • Die Einordnung erfolgt nur als Zirkusplakat. Das Feld «Topic» ist leer: Der Datensatz hat keine Schlagwörter. Wer zu Völkerschauen oder Kolonialismus sucht, findet das Plakat nur über das Wort «Völkerschau» im Titel.
  • Die Datierung «1969?» macht Unsicherheit sichtbar. Das ist eine gute Praxis.
  • Das Feld «Id» enthält einen Dateinamen (PL000012.tif). Für Nutzende ist das kein sprechender Nachweis.

Mögliche Handlungsoptionen

  • Eine Kontextinformation zu Völkerschauen ergänzen, mit Verweis auf Forschungsliteratur.
  • Schlagwörter ergänzen, die das Plakat auffindbar machen, wenn jemand zu Völkerschauen forscht.
  • Die Bildbeschreibung um die Darstellungsweise ergänzen: Wie stellt das Plakat die abgebildeten Personen dar?

Moderationshinweis: Gruppen nehmen diesen Datensatz oft zuerst als unproblematisch wahr. Fragen Sie: Wer findet das Plakat, wer nicht? Was weiss eine Person, die nur die Metadaten liest?

Fall 2: Dossier BSL 1001 N 2.13

Mögliche Befunde

  • Der Dossiertitel enthält eine koloniale, rassistische Fremdbezeichnung. Die Anführungszeichen markieren ihn vermutlich als Quellenbegriff. Die Oberfläche erklärt das nicht.
  • Der Bilddatensatz BSL 1001 G 1.1.13.2 verwendet eine neue Bezeichnung und stellt den historischen Titel in eckige Klammern. Das ist ein Kompromissmodell: Der Quellenbegriff bleibt erhalten, ist aber nicht mehr die bevorzugte Benennung.
  • Die beiden Ebenen (Dossier und Einzelbild) behandeln den Begriff unterschiedlich. Die Lösung ist nicht konsistent.
  • Die neue Bezeichnung «Maori» wirft eigene Fragen auf: Auf welcher Quelle beruht sie? Die übliche Schreibweise der Selbstbezeichnung ist «Māori».
  • Der historische Begriff bleibt durchsuchbar. Das hilft der Forschung und kann zugleich verletzen.

Mögliche Handlungsoptionen

  • Historischen Titel und heutige Beschreibung in getrennten, klar benannten Feldern führen.
  • Eine Content Note und eine kurze Kontextualisierung ergänzen.
  • Die Änderung mit Datum, Grund und Quelle dokumentieren.
  • Für die Benennung Communities und Fachpersonen einbeziehen.

Moderationshinweis: Achten Sie darauf, dass die Gruppe den Begriff nicht unnötig ausspricht. Lenken Sie die Diskussion auf die Ebenen: Quelle, Titel der Verzeichnung, Suchindex. Das Handbuch vertieft das Thema im Abschnitt Historische Begriffe.

Fall 3: Die Krim in Wikidata

Mögliche Befunde

  • Wikidata bildet die umstrittene Zugehörigkeit mit den Qualifikatoren «de jure» und «de facto» ab. Das ist eine Form von Mehrperspektivität.
  • Verknüpfte Objekte wie Städte oder Verwaltungseinheiten übernehmen diese Mehrdeutigkeit nicht konsistent.
  • Die Karte auf Wikimedia Commons zeigt nur eine Perspektive.
  • Die englische Beschreibung nennt den Konflikt, die deutsche nicht. Beschreibungen in Normdaten unterscheiden sich je nach Sprache.
  • Wer Wikidata als Normdatei nutzt, übernimmt Entscheidungen einer anderen Gemeinschaft, oft ohne es zu merken.

Mögliche Handlungsoptionen (nach der Folie «Das Beispiel Krim»)

  • Modellierungsentscheidungen transparent dokumentieren: Schema, Version, Geltungsbereich.
  • Parallele Felder für Mehrperspektivität vorsehen: de jure und de facto, Selbst- und Fremdbezeichnungen.
  • Überprüfbare Quellen- und Provenienzangaben machen.
  • Konflikte und Unsicherheiten explizit und maschinenlesbar markieren: Status, Zeitraum, räumliche Gültigkeit.

Moderationshinweis: Der Fall ist politisch aktuell. Halten Sie die Diskussion bei der Modellierung: Wie bildet ein Datenmodell einen Konflikt ab? Eine Bewertung des Konflikts selbst ist nicht Ziel des Workshops.

Fall 4: GND-Datenfeld «Geschlecht»

Mögliche Befunde

  • Der Code kennt nur «männlich» und «weiblich». Andere Angaben erscheinen nur als Freitext in einem anderen Feld. Wenn es passt und die Person es wünscht, dürfen beide Codes erfasst werden. Die Kategorien selbst bleiben binär.
  • Freitext ist schlechter durchsuchbar und auswertbar als ein Code. Personen ausserhalb der binären Codes werden in Auswertungen unsichtbar.
  • Die Bedingung «Teil der öffentlichen Darstellung» ist für historische Personen schwer zu erfüllen.
  • Die Norm ISO 5218, auf die die Tabelle verweist, kennt zusätzlich die Codes 0 (nicht bekannt) und 9 (nicht anwendbar). Die GND-Dokumentation sieht sie im sichtbaren Ausschnitt nicht vor.
  • Viele Systeme übernehmen GND-Daten. Die Entscheidung wirkt deshalb weit über die GND hinaus.
  • Variante Élites suisses: Ein Index nach Nachnamen macht Personen mit Namenswechsel schwer auffindbar. Das betrifft verheiratete und geschiedene Frauen stärker als andere Gruppen.

Mögliche Handlungsoptionen

  • Im eigenen System offene oder zusätzliche Werte vorsehen und Selbstbezeichnungen getrennt von Quellenangaben erfassen.
  • Das Feld leer lassen, wenn keine belastbare Angabe vorliegt. Die GND erlaubt das, weil das Feld für Personen fakultativ ist.
  • Änderungsvorschläge an die Normdatenredaktion richten.
  • Namensvarianten (zum Beispiel Ledignamen) als gleichwertige Sucheinstiege erfassen.

Moderationshinweis: Der Fall zeigt strukturelle Diskriminierung ohne diskriminierende Sprache. Fragen Sie: Wer hat das Feld so gestaltet? Wer müsste zustimmen, damit es sich ändert?

Fall 5: Fotografie BSL 1001 G 1.1.13.2

Mögliche Befunde

  • Die Fotografie zeigt eine Person, die in einer Völkerschau ausgestellt wurde. Ob sie der Aufnahme und ihrer Veröffentlichung zustimmen konnte, ist nicht dokumentiert.
  • Der Rechtehinweis «StABS-gemeinfrei» betrifft das Urheberrecht. Er beantwortet keine ethischen Fragen wie Würde, Persönlichkeitsrechte oder Interessen von Nachfahren und Communities.
  • Der Viewer bietet einen Export an. Das Bild kann ohne Kontext weiterverbreitet werden.
  • Im sichtbaren Ausschnitt fehlen eine Content Note und eine Kontextualisierung.
  • Das Einzelbild hat keine Datierung («keine Angabe»), das Dossier BSL 1001 N 2.13 ist auf 1883 datiert. Die übergeordnete Einheit heisst «Strassenwärter; Kletternder Maori [Völkerschau]».

Mögliche Handlungsoptionen

  • Kontext ergänzen;
  • eine Content Note hinzufügen;
  • die Darstellung verändern, zum Beispiel ein Vorschaubild mit Hinweis statt des direkt angezeigten Bilds;
  • den Zugriff differenzieren, zum Beispiel für die Forschung vollständig und öffentlich mit Kontext;
  • sensible Informationen reduzieren;
  • die Entscheidung dokumentieren.

Moderationshinweis: Diese OER zeigt das Bild ebenfalls. Thematisieren Sie das: Ist die Verwendung im Workshop analytisch nötig? Bieten Sie Gruppen an, nur mit der Textbeschreibung zu arbeiten. Das Handbuch behandelt den Umgang mit sensiblen und diskriminierenden Inhalten ausführlich.

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